PV Komfort PLUS Versicherungsdetails

Ihre Photovoltaik-Versicherung auf einen Blick

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Bestandteilen von PV Komfort PLUS.

VERSICHERUNGSINHALTE

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu unserer Photovoltaik-Versicherung. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Zusammenfassung des Versicherungsschutzes ist. Verbindlich ist ausschließlich der Versicherungsschein Ihrer Photovoltaik-Versicherung (Top PV Insurance).


Elektronikversicherung

In dieser Allgefahrenversicherung sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen versichert, soweit diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden. Die Elektronikversicherung ersetzt die Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten bei Schäden z.B. durch:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Hagel, Sturm, Frost oder Eisgang
  • Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung oder Induktion
  • Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung
  • Vorsatz Dritter (Sabotage und Vandalismus)
  • Tierbiss (z. B. Maderbiss)
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Innere Unruhen, Plünderung, Streik, Aussperrung

Zusätzlich zu den vorgenannten Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten sind folgende Kostenpositionen bis 10% der Versicherungssumme, mind. jedoch 10.000 Euro auf erstes Risiko mitversichert:

  • Entseuchungskosten für mittelbar vom Schaden betroffenen Sachen
  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Sonstige schadenbedingt anfallende Kosten
  • Rettungskosten

Darüber hinaus sind auch De- und Remontage-Kosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen sowie schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden bis jeweils 25.000 EUR mitversichert.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • durch Kriegsereignisse jeder Art
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • durch Terror
  • durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Ertragsausfallversicherung

Wird der Betrieb der PV-Anlage des Versicherungsnehmers durch einen versicherten Sachschaden eingeschränkt oder unterbrochen, so werden die daraus resultierenden finanziellen Einbußen vom Versicherer entschädigt.

Versichert sind:

  • Entgangene Einspeisevergütung
  • Angemessene Mehrkosten für Fremdstrombezug bei Eigenverbrauch
  • Angemessene Schadenminderungskosten

Minderertragsversicherung

Mit einer Minderertragsversicherung sind die mit der Photovoltaikanlage im Versicherungsjahr nicht erzielten Erträge versichert, wenn der mit der versicherten Photovoltaikanlage prognostizierte Jahresenergieertrag aus einem der folgenden Gründe um mehr als 10% abweicht:

  • eine im Vergleich zum Ertragsgutachten verminderte Globalstrahlung;
  • Mängel bei den Komponenten;
  • außergewöhnliche Abnutzung der Komponenten;
  • außergewöhnliche Verschmutzung der Komponenten;
  • innere Betriebsschäden an Photovoltaik-modulen und elektronischen Bauteilen.

Rückwirkungsschäden

Versichert gelten auch Ertragsausfälle infolge von Störungen in der Infrastruktur des Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreibers.


Selbstbehalte

Der Versicherungsnehmer trägt von jedem entschädigungspflichtigen Schaden den im Versicherungsschein genannten Selbstbehalt.

Die Selbstbehalte dieser Versicherung betragen:

  • für Sachschäden 250 EUR;
  • für Ertragsausfallschäden 0 Tage;
  • für Rückwirkungsschäden 24 Stunden;
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